Nutzungsbedingungen für Dienstleister
Heinzelchen GbR - Nutzungsbedingungen für Dienstleister
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen Personen (nachfolgend "Dienstleister"), die sich auf der Heinzelchen-Plattform registrieren, um Aufträge von Kunden entgegenzunehmen und Dienstleistungen zu erbringen.
(2) Durch die Registrierung auf der Plattform erklärt der Dienstleister sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen.
§ 2 Rechtsverhältnis zwischen Dienstleister und Heinzelchen
(1) Zwischen Heinzelchen und dem Dienstleister besteht kein Arbeitsverhältnis, kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts.
(2) Der Dienstleister ist und bleibt selbstständig tätig. Er ist gegenüber Heinzelchen nicht weisungsgebunden und kann Aufträge frei annehmen oder ablehnen, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen.
(3) Der Dienstleister ist ausdrücklich nicht verpflichtet, Aufträge exklusiv über Heinzelchen anzunehmen. Er kann für andere Auftraggeber tätig sein.
(4) Heinzelchen ist lediglich Vermittler. Der Dienstleistungsvertrag kommt direkt zwischen Dienstleister und Kunden zustande.
§ 3 Registrierung und Pflichtangaben
(1) Zur Registrierung auf der Plattform muss der Dienstleister folgende Erklärungen abgeben:
Bestätigung der Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre)
Bestätigung der selbstständigen Tätigkeit und Kenntnis der eigenen steuerlichen Pflichten
Bestätigung, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, die selbstständige Nebentätigkeiten der über Heinzelchen vermittelten Art abdeckt.
(2) Heinzelchen verifiziert die gemachten Angaben nicht und verlässt sich auf die Richtigkeit der Selbstauskunft des Dienstleisters. Der Dienstleister trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Wahrheit seiner Angaben. Falsche Angaben stellen eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar und berechtigen Heinzelchen zur sofortigen Sperrung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.
(3) Für Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung verlangt Heinzelchen im Interesse des Kinderschutzes zusätzlich die freiwillige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne einschlägige Eintragungen. Dieses kann als Foto oder Scan hochgeladen werden. Mit dem Hochladen willigt der Dienstleister in die Einsichtnahme durch Heinzelchen ein. Das Dokument wird ausschließlich zur Prüfung eingesehen; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Mit der Registrierung bestätigt der Dienstleister, dass er die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen direkt vom Kunden erhält und selbst für die ordnungsgemäße Abwicklung dieser Zahlung verantwortlich ist. Heinzelchen ist an der Zahlungsabwicklung zwischen Kunde und Dienstleister nicht beteiligt.
§ 4 Steuerliche und rechtliche Pflichten des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister ist allein verantwortlich für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten, insbesondere für die Versteuerung der über Heinzelchen erzielten Einkünfte.
(2) Dienstleister, die regelmäßig über die Plattform tätig sind, sind in der Regel zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Heinzelchen übernimmt hierüber keine Beratung und keine Haftung.
(3) Die vom Kunden direkt an den Dienstleister gezahlte Vergütung wird von Heinzelchen weder eingezogen noch ausgezahlt. Der Dienstleister ist für die vollständige und korrekte steuerliche Erfassung und Versteuerung seiner Einkünfte aus der Plattformtätigkeit allein verantwortlich. Heinzelchen nimmt diesbezüglich keine Abzüge vor und übernimmt keine steuerliche Verantwortung.
(4) Heinzelchen ist nicht Arbeitgeber des Dienstleisters und meldet diesen nicht bei Sozialversicherungsträgern oder der Minijob-Zentrale an.
§ 5 Preisfestsetzung und Vergütung
(1) Der Dienstleister legt seinen Stundenlohn eigenständig fest. Heinzelchen greift in die Preisgestaltung nicht ein.
(2) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen wird ausschließlich und unmittelbar zwischen Dienstleister und Kunde vereinbart und beglichen. Heinzelchen ist an dieser Zahlung nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für ausbleibende oder unvollständige Zahlungen durch den Kunden.
(3) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden nach Auftragsannahme regeln Dienstleister und Kunde etwaige Aufwandsentschädigungen unmittelbar untereinander. Heinzelchen ist an dieser Abwicklung nicht beteiligt.
§ 6 Pflichten des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister verpflichtet sich:
angenommene Aufträge pünktlich und sorgfältig auszuführen
den Kunden bei voraussichtlicher Verspätung oder Verhinderung frühestmöglich, spätestens 4 Stunden vor dem vereinbarten Termin, zu benachrichtigen
die Tätigkeit nur anzunehmen, wenn er sich für die konkrete Aufgabe als geeignet erachtet
keine Tätigkeiten auszuführen, die eine gewerbliche Zulassung erfordern, sofern er diese nicht besitzt (insb. Elektroinstallationen am Stromnetz, Gasanschlüsse)
Kunden und deren Eigentum mit Sorgfalt zu behandeln
keine unmittelbaren Folgeaufträge außerhalb der Plattform mit Kunden zu vereinbaren (Umgehungsverbot, siehe § 8)
§ 7 Umgehungsverbot
(1) Dem Dienstleister ist es untersagt, mit Kunden, die über Heinzelchen vermittelt wurden, innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Kontakt Folgeaufträge außerhalb der Plattform zu vereinbaren.
(2) Bei Verstoß gegen das Umgehungsverbot ist Heinzelchen berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € pro festgestelltem Verstoß zu erheben. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Heinzelchen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Heinzelchen behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Bewertungssystem und Sperrung
(1) Heinzelchen betreibt ein internes Qualitätsbewertungssystem auf Basis von Kundenbewertungen und Beschwerden.
(2) Bei folgenden Verstößen kann eine temporäre oder dauerhafte Sperrung erfolgen:
Nichterscheinen zum bestätigten Termin ohne rechtzeitige Absage
begründete Kundenbeschwerden über Schlechtleistung oder unangemessenes Verhalten
falsche Angaben bei der Registrierung
Verstoß gegen das Umgehungsverbot
wiederholte erheblich negative Kundenbewertungen
(3) Das Sperrverfahren ist wie folgt gestaffelt:
Erster Vorfall (Nichterscheinen ohne Absage): Verwarnung, temporäre Reduktion der Auftragsweiterleitung
Zweiter Vorfall: 14-tägige Kontosperrung
Dritter Vorfall oder schwerwiegender Einzelverstoß: dauerhafte Sperrung
(4) Vor einer dauerhaften Sperrung erhält der Dienstleister die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb von 7 Tagen. Heinzelchen entscheidet unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der Interessen beider Seiten nach billigem Ermessen.
(5) Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage entsteht für den nicht ausgeführten Auftrag kein Vergütungsanspruch.
§ 9 Datenschutz
Zur Abwicklung der Vermittlung werden personenbezogene Daten des Dienstleisters (Name, Kontaktdaten) erhoben und verarbeitet. Erforderliche Kontaktdaten werden an Kunden zur Auftragsabwicklung weitergegeben. Eine Weitergabe von Daten an Stripe oder andere Zahlungsdienstleister findet seitens Heinzelchen nicht statt, da die Vergütungsabwicklung ausschließlich zwischen Dienstleister und Kunde erfolgt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Heinzelchen und dem Dienstleister beginnt mit der Registrierung und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Dienstleister kann sein Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen schließen. Die Kündigung ist per E-Mail an info@heinzelchen.com einzureichen. Laufende Aufträge sind vor Kontoschließung abzuschließen oder zu stornieren.
(3) Heinzelchen kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Sperrung bei schwerwiegenden Verstößen (§9) bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Heinzelchen behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Der Dienstleister hat das Recht, bei wesentlichen Änderungen zu widersprechen und sein Konto zu schließen.